Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nochmal einfach

Imion1, Wednesday, 03.06.2009, 20:36 (vor 5442 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

ehelicher Sex = legitim, schön, kein Strafbestand
Vergewaltigung in der Ehe = zu verfolgender Strafbestand

Eine Vergewaltigung entsteht _nicht_ dadurch, daß ein "normaler" Mann Sex
will und eine Frau nicht. Ein "normaler" Mann (auch ein Ehemann ;-))
vergewaltigt seine Frau nicht, nur weil sie keinen Sex möchte. Ein
"normaler" Mann überfällt auch keine Frau im Park, nur weil sie ihm
zufällig allein begegnet.

Einem Vergewaltiger jedoch kommt es darauf an, sein Opfer zu demütigen und
Macht über es auszuüben. Solche Menschen sind krank und gehören
weggesperrt. Dies mit "normalem" Sexualverhalten (auch in einer Ehe)
gleichzusetzen, ist zutiefst männerverachtend.

Wie geschieht dann eine Vergewaltigung in der Ehe? Wird der Mann von einer Minute zur anderen zu einem gestörten Monster? Ist eine sicherung durchgebrannt?


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