Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Problem falsch formuliert

jojo, Wednesday, 03.06.2009, 21:19 (vor 5443 Tagen) @ Mus Lim

1. vergewaltigung, oder sagen wir allgemeiner, gewalt gegen eine andere person IST 1 verbrechen.

2. worüber du dich aufregst ist, wenn ich es recht verstehe, etwas ganz anderes, dass nämlich durch die RECHTSPRAXIS männer willkürlich zu opfern FALSCHER anzeigen gemacht werden können. dem ist aber nicht abzuhelfen durch änderung des straftatbestands selbst.

3. WAS ZU FORDERN IST:

a) keine umkehrung der beweislast. beibehaltung des juristischen urprinzips in dubio pro reo.

b) falschanzeige hat ihrerseits als das behandelt zu werden, was sie ist: 1 verbrechen. maximales strafmaß: das maximal zu erwartende strafmaß, das der unschuldig angezeigte zu gewärtigen gehabt hätte.

4. WAS ZU TUN IST:

das feminat lebt von der öffentlicheitswirksamen bekanntmachung von opfergeschichten. umgekehrt müssen wir opfergeschichten (unschuldig verurteilte) mit allen konsequenzen für lebenslauf, berufsleben, familie, psychischen zustand etc. öffentlich machen. gegen propaganda hilft nur gegenpropaganda.


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