Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist ein Verbrechen?

Mannometer, Wednesday, 03.06.2009, 19:46 (vor 5442 Tagen) @ Max

... erstmals zum Mitschreiben: Beischlaf ist strafbar! Und zwar dann,
wenn ihn die Ehefrau - aus welchem Grund auch immer - als Vergewaltigung
bezeichnet und Klage erhebt!

Irrtum. Die von Dir genannten Bedingungen sind weder notwendig, noch hinreichend. Zu notwendig: Klageerhebung ist nicht notwendig, da Offizialdelikt. Zu hinreichend: hinreichend für Strafbarkeit ist nicht die "Bezeichnung" als Vergewaltigung, sondern das Vorliegen des Tatbestandes. Und der wird durch das Gesetz definiert und nicht durch die Ehefrau.

Uff, die Logik ist hier in diesem Forum aber nicht gerade beheimatet...

Gibt es in diesem Land der Infantilen noch IRGENDEIN Risiko, gegen das
sich die Geschlitzten NICHT rechtlich abgesichert wissen wollen?

Ich weiß zwar nicht, bei wem es sich um die "Geschlitzten" handelt, aber Schlitzohren stehen meist eher auf das Gegenteil von rechtlicher Absicherung.

Glaubsters - Max


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