Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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seltsames Verständnis von Sex

Mannometer, Wednesday, 03.06.2009, 18:59 (vor 5443 Tagen) @ Jens

Eigentlich ging es nur um die Beweislast, auf die
die kleine Unbekannte und ihr Käter nie eingehen.

Doch, tun sie. Die Beweislast ist für außereheliche Vergewaltigung nicht anders als für innereheliche. Der 177 StGb gilt für beide gleichermaßen.

Dass Vergewaltigung kein Verbrechen ist, hat hier niemand behauptet.

Doch, sogar ständig wird hier behauptet, Vergewaltigung sei kein Verbrechen, wenn es innerhalb einer Ehe stattfindet.


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