Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

So?

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 03.06.2009, 20:53 (vor 5442 Tagen) @ Mus Lim

Mannometer warf "Vergewaltigung ist kein Antragsdelikt." ein
und ich fragte zurück, was er damit sagen wollte.
Der Staatsanwalt kann es nicht von sich aus verfolgen, weil er davon
nichts weiß. Soll heißen, die Prostituierte muss die Vergewaltigung ihm zur
Kenntnis bringen, als anzeigen.

Stimmt. Oder jemand anderes. Auf jeden Fall muß jemand anzeigen, das ist richtig.

Nur, warum sollte eine Prostituierte, die das Geld für ihren Dienst
bekommen hat, das tun? Sie will doch, dass die zahlenden Kunden
wiederkommen.
Nicht wahr?

Erstens mit Sicherheit nicht bei jedem Kunden, zweitens kommt es auf die Form der Prostitution an. Bei eher persönlichen Formen wie Haus- und Hotelprostitution mit Stammkundschaft dürfte es stimmen. In der Herbertstraße oder im Laufhaus in Frankfurt dagegen eher nicht, denn da kommen so oder so genug Leute durch.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum