Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 03.06.2009, 21:06 (vor 5442 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Wenn ein Partner den anderen Partner durch Androhung von Gewalt zum Sex
zwingt.
Ja, ich weiß, daß dies nur in sehr, sehr wenigen Fällen nachweisbar ist,
das ist es bei einer Vergewaltigung immer. Und da mein Rechtsverständnis
dahingehend ist, einen Verdächtigen nur nach schlüssiger Beweislage
(Geständnis, Verletzungen) zu verurteilen, ist mir auch klar, daß das Opfer
in diesem Fällen einfach Pech gehabt hat. Dennoch ist das kein Grund,
gleich den ganzen Strafbestand zu streichen.

Und wenn der Strafbestand in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle für Falschbeschuldigungen benutzt wird? Wäre das ein Grund?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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