Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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seltsames Verständnis von Sex

Imion1, Wednesday, 03.06.2009, 19:38 (vor 5442 Tagen) @ Mannometer

Nein, sind wir nicht. Die Frage der Beweisführung ist bei
Vergewaltigung in der Ehe nicht anders als bei Vergewaltigung außerhalb der
Ehe. Ist auch bei Mord und bei anderen Verbrechen nicht anders.

Doch sind wir, bei allen Verbrechen gilt immer die Unschuldsvermutung, ausser bei Vergewaltigung. Selbst wenn der angebliche Vergewaltiger freigesprochen wird, ist er, durch diese Tatsache, Sozial vernichtet.


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