Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mit dem Notar auf der Bettkante, viel Spaß beim Sex ;-)

Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 18:56 (vor 5443 Tagen) @ Nihilator

Chirugen dürfen nur mit Einwilligung operieren. Und mit Einwilligung
ist es keine Körperverletzung mehr.

Tja, und mit Einwilligung ist es eben auch keine Vergewaltigung mehr. Nur
sind wir beim Sex eben noch nicht so weit, das schriftlich festzuhalten. Ob
er noch kommen wird, der Bürgerliche Penetrationsvertrag?

Da hätten wir wieder den Notar auf der Bettkante während des ehelichen Beischlafs. Er wird dann später notariell bestäigen, dass der Verkehr freiwilliger Beischlaf und keine Vergewaltigung in der Ehe war.
Und er muss bis zum Ende dabei bleiben, denn es könnte ja sein, dass die Frau irgendwann mal ein "Nein" haucht.

Viel Spaß beim Sex, wünsche ich allerseits.

Doch halt, eigentlich halten wir die Zustimmung ja schon schriftlich fest:
mit dem Ehevertrag nämlich, einer dessen Inhalte ist doch die Bereitschaft
zu Sexualkontakten?

So ist es. Aber der Ehevertrag verkommt immer mehr zu einer Farce.
* Eine Frau kann Sex beliebig zur Vergewaltigung erklären.
* Eine Frau kann jederzeit die eheliche Gemeinschaft auflösen.
* Eine Frau kann ungefragt ein ehelich gezeugtes Kind abtreiben lassen.

Was bleibt, wurde im TrennungsFAQ so formuliert:
Der größte Schlag ins Gesicht der deutschen Männer war die Abschaffung des Schuldprinzips bei Scheidungen. Dieses Gesetz gibt der betrügenden Frau Recht und belohnt dieses Verhalten mit zum Teil sehr hohen Unterhaltszahlungen, der Mann hingegen hat die Schuld an der Misere zu tragen und den Unterhalt zu zahlen. (webworker)


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