Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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seltsames Verständnis von Sex

Imion1, Wednesday, 03.06.2009, 20:20 (vor 5443 Tagen) @ Mannometer


Für diese Behauptung kannst Du uns doch bestimmt eine Fundstelle
angeben, oder?

Definitionsrecht:

"Nicht ein Gericht oder eine politische Gruppe hätten zu bestimmen was vorgefallen sei, denn nur die Frau könne beurteilen, ob sie vergewaltigt worden sei oder nicht. Um ihr die erneuten psychischen Qualen bei Veröffentlichung zu ersparen, brauchte sie auch weiterhin gar nicht den Vorfall detaillierter schildern, sondern nur das Endergebnis - Vergewaltigung, Übergriff, Grabschen... - bekanntgeben, und natürlich den Namen. Auch auf die Aussage des Mannes könne verzichtet werden, ihm sei nicht zu trauen, er würde selbstverständlich alles abstreiten. Und um das Opfer vor seiner Anwesenheit zu schützen, sollte eben nicht die Frau sich aus Orten zurückziehen, in denen er sich aufhalte, sondern der Typ prinzipiell davon ausgeschlossen werden, damit die Frau sich entgegen der bisherigen Praxis endlich wieder frei bewegen könne.(1) Schließlich und endlich wurde der Frau -explizit oder implizit - auch noch ein Sanktionsrecht zugesprochen: Sie entscheide über die weitere Behandlung des Täters."

Quelle:
http://www.trend.infopartisan.net/trd1201/t201201.html


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