Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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seltsames Verständnis von Sex

Jens, Wednesday, 03.06.2009, 21:05 (vor 5442 Tagen) @ Mannometer

Doch sind wir, bei allen Verbrechen gilt immer die Unschuldsvermutung,
ausser bei Vergewaltigung.


Für diese Behauptung kannst Du uns doch bestimmt eine Fundstelle angeben,
oder?

Imion hat nur teilweise Recht. Auch das Gewaltschutzgesetz und das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) schieben die Beweislast dem Beklagten zu.
Ein Beispiel: Ein befreundeter Therapeut erzählte mir aus seiner Praxis von einem Ehepaar, das jetzt in Scheidung lebt. Im Streit hat die Frau dem Mann eine Ohrfeige verpaßt. Der lies sich das nicht gefallen und gab ihr auch eine Ohrfeige.
Die lief daraufhin zur Polizei und mußte nun SEINE EIGENE Wohnung räumen und versteht die Welt nicht mehr! Und dann wundern sie sich, wenn wieder einer durchdreht!

Genau das ist es, warum ich das Gewaltschutzgesetz in der vorliegenden Form wegen dieser Auswirkung als rechtsstaatswidrig ablehne. Hier wird für jeden erkennbar die verfassungsmässig garantierte Unschuldsvermutung bis zu einer Schuldfeststellung durch ein Gericht abgeschafft und rechtswidrig durch eine Schuldvermutung ersetzt.

Bei Vergewaltigungen sind die Gutachter am Werk. Wenn die Tat einigermassen plausibel erscheint und sich die Klägerin nicht in Widersprüche verstrickt, hat der Beklagte schlechte Karten, es sei denn er hat ein Alibi. Womit wir wieder bei der Beweislast sind. Unnütz anzumerken, dass viele GutachterInnen feministisch indokrtiniert sind...

Jens


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