Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieder beim Eingangsbeitrag

Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 21:15 (vor 5442 Tagen) @ Jens

Ein Beispiel: Ein befreundeter Therapeut erzählte mir aus seiner Praxis
von einem Ehepaar, das jetzt in Scheidung lebt. Im Streit hat die Frau dem
Mann eine Ohrfeige verpaßt. Der lies sich das nicht gefallen und gab ihr
auch eine Ohrfeige.
Die lief daraufhin zur Polizei und mußte nun SEINE EIGENE Wohnung räumen
und versteht die Welt nicht mehr!

Und da sind wir wieder bei meinem Eingangsbeitrag wo ich das (ausgedachte) Beispiel brachte:
Nehmen wir ein anderes Beispiel: Schon häufig hat die Frau den Mann angeschrien, ihre Aggressionen an ihm ausgelassen, ihn erniedrigt und hin und wieder Gegenstände durch die Wohnung geworfen. Als sie wieder einmal in einem Hassausbruch mit dem Aschenbecher nach ihm wirft und auch trifft, entscheidet er, das nicht länger mit sich machen zu lassen und sich zu verteidigen. Er hält sie fest, um sie zu stoppen, und als sie weiter tobt, haut er ihr ein paar runter. Die Nachbarn hören die lautstarke Auseinandersetzung und rufen die Polizei. Als die Polizei eintrifft mimt sie das Opfer, zeigt ihre blauen Flecken und die Polizei entfernt den Mann aus der Wohnung.

Und dann wundern sie sich, wenn wieder einer durchdreht!

Genau das ist es, warum ich das Gewaltschutzgesetz in der vorliegenden
Form wegen dieser Auswirkung als rechtsstaatswidrig ablehne. Hier wird für
jeden erkennbar die verfassungsmässig garantierte Unschuldsvermutung bis zu
einer Schuldfeststellung durch ein Gericht abgeschafft und rechtswidrig
durch eine Schuldvermutung ersetzt.

Aber es wird hier an den Gegenreaktionen ja klar, wie wichtig es anderen ist, an "Vergewaltigung in der Ehe", Beweislastumkehr und ähnliche rechtsstaatlich mindestens zweifelhafte Konstrukte unbedingt festzuhalten.


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