Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 20:37 (vor 5442 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Sie werfen mir vor, Sex in der Ehe mit Vergewaltigung; und einen
(sexhabenden) Ehemann mit einem Täter gleichzusetzen. Dabei ist das genau
das, was ich _Ihrem_ Standpunkt entnehme.

Vergewaltigung = Strafbestand
einvernehmlicher Sex = kein Strafbestand

Es wird einfach nicht klar, wie Sie (objektiv) in einer Ehe Vergewaltigung und einvernehmlichen Sex trennen wollen. Wie wollen Sie das machen. Diese Frage bleibt die ganze Zeit offen.

Mein Vorwurf ist, es werden nur Begriffe konstruiert, die aber nicht wirklich justiziabel sind. Also wann wird (objektiv) in der Ehe einvernehmlicher Sex zur Vergewaltigung?


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