Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prinzipienfest

guest2, Thursday, 04.06.2009, 03:21 (vor 5442 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Falschbeschuldigung wird hierzulande hart bestraft. Unter einer
mehrmonatigen Haftstrafe kommt sie i.d.R. nicht davon.

Sehr witzig.

Da eine "mehrmonatige Haftstrafe" idR zur Bewaehrung ausgesetzt wird, bedeutet "harte Bestrafung" in Wahrheit einfach nur "wird nicht bestraft".

Davon abgesehen ist es natuerlich garnicht automatisch so, dass sich, bei frei erfundenem Tatvorwurf, automatisch die falsche Verdaechtigung beweisen liesse, nich? Ganz im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft sieht da idR gar keinen Ermittlungsanlass mangels Erfolg.

Der Nettoeffekt eines Vorwurfs der Vergewaltigung in der Ehe dort, wo es keine aussagekraeftigen Tatspuren oder Zeugen gibt, ist deshalb nichts weiter, als eine Grundlose, nicht beweisbeduerftige Kriminalisierung des (Ex)Mannes.


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