Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Krudes Familienverständnis

Mannometer, Wednesday, 03.06.2009, 18:55 (vor 5443 Tagen) @ Mus Lim


Wenn ich Rechtsverhältmisse möchte, dann schließe ich einen Arbeitsvertrag
mit einer Haushälterin, ggfs. mit einem Kindermädchen und einen
Dienstleistungsvertrag mit einer Prostituierten.

Es ist nun nicht so, dass durch das Rechtsverhältnis der Ehe die Strafbarkeit eines erzwungenen Beischlafes erst begründet wird. Sie wird durch die Ehe aber auch nicht aufgehoben. Mit anderen Worten: Die Ehe entzieht dem Bürger nicht den staatlichen Schutz, in dessen Genuss er ohne Ehe kommen würde.

Mit anderen Worten: Wenn ich einen Notar auf der Bettkante brauche, wenn
ich mit der Ehefrau ... dann verzichte ich lieber drauf. Das macht mir dann
eine professionelle Liebesdame dann doch besser und vor allem
unkomplizierter, darüber hinaus bleiben die finanziellen Ausgaben
überschaubar und vor allem kalkulierbar.

Das ist Dir ja auch unbenommen.

Kapitalverbrechen sind natürlich auch zu verfolgen, auch wenn sie
innerhalb der Familie verübt werden, das war es dann aber auch schon.
Ansonsten hat sich der Staat aus der Familie rauszuhalten.

Nun, Vergewaltigung galt in den allermeisten Gesellschaften als Kapitalverbrechen. Aber auch ansonsten wird natürlich jedes andere Delikt innerhalb der Familie genauso verfolgt wie außerhalb.

Vor allem hat der Staat nicht ständig neue Straftatbestände zu schaffen
und Vehikel zu konstruieren, mit denen er in die Familien hineinregiert.

Es wurde kein neuer Straftatbestand "geschaffen". Es wurde nur eine explizite Ausnahmeregelung aufgehoben.

Es muss schon ein krudes Familienverständnis sein, dass Menschen für so
unmündig hält (oder macht), dass sie ihre privaten Angelegenheiten nicht
selbst regeln können. Mutter Staat als Super Nanny für alle, oder was?

Nein, nicht für alles. Das Gesetzesbuch regelt ja auch nur die niederste Umgangsebene zwischen den Bürgern. Ob Du Deine Nachbarin oder Deine Ehefrau morgens grüßt oder nicht, bleibt Dir überlassen. Vergewaltigen darfst Du jedoch keine von beiden.


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