Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nochmal einfach

Die kleine Unbekannte, Wednesday, 03.06.2009, 20:27 (vor 5443 Tagen) @ Mus Lim

ehelicher Sex = legitim, schön, kein Strafbestand
Vergewaltigung in der Ehe = zu verfolgender Strafbestand

Eine Vergewaltigung entsteht _nicht_ dadurch, daß ein "normaler" Mann Sex will und eine Frau nicht. Ein "normaler" Mann (auch ein Ehemann ;-)) vergewaltigt seine Frau nicht, nur weil sie keinen Sex möchte. Ein "normaler" Mann überfällt auch keine Frau im Park, nur weil sie ihm zufällig allein begegnet.

Einem Vergewaltiger jedoch kommt es darauf an, sein Opfer zu demütigen und Macht über es auszuüben. Solche Menschen sind krank und gehören weggesperrt. Dies mit "normalem" Sexualverhalten (auch in einer Ehe) gleichzusetzen, ist zutiefst männerverachtend.


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