Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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„Häusliche Gewalt" oder „Verrechtlichung von Vergewaltigung in der Ehe"

DschinDschin, Thursday, 04.06.2009, 00:35 (vor 5443 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Statt der Befreiung haben wir die Kriminalisierung des ehelichen
Beischlafes als Vergewaltigung in der Ehe bekommen.


Nicht der eheliche Beischlaf, sondern die Vergewaltigung in der Ehe ist
(zu Recht!) eine kriminelle Handlung. Daß dieses Gesetz Mißbrauchspotential
hat, darf nicht Grund dafür sein, es zu streichen.

Halten wir fest:

Die Ehe ist eine Sexualgemeinschaft. Die Ehe als Vertrag beinhaltete schon immer die Pflicht zur wechselseitigen Überlassung der Sexualorgane. Selbst Paulus, gewiss kein Befürworter eines ungezügelten Sexuallebens, fordert die Ehepartner auf, sich einander nicht zu entziehen.
Ergo, es kann in der Ehe keine Vergewaltigung geben!
Was es geben kann ist Nötigung oder Gewalt, beides auch schon bisher strafbar.

Privat, das ist das Stichwort. Die Ehe trennt öffentlich und privat. Es muss Bereiche geben, welche nicht-öffentlich sind, private Bereiche, die niemanden, und schon gar nicht den Staat, etwas angehen. Und wie zwei Eheleute ihr Intimleben organisieren, das ist ihre Sache. Wie soll jemand in einer so engen Gemeinschaft seine Unschuld beweisen? Dreimal die Woche tollen Sex gehabt und der vierte Koitus war dann eine Vergewaltigung????

Wenn einer der Partner die Intimgemeinschaft aufkündigen will, dann soll er das doch öffentlich bekunden. In diesem Fall ist die Ehe beendet.

Wenn die Ehe keine Intimgemeinschaft ist, was ist sie dann???


Dschindschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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