Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geschwurbel

Mus Lim, Wednesday, 03.06.2009, 19:14 (vor 5443 Tagen) @ Mannometer

Es ist nun nicht so, dass durch das Rechtsverhältnis der Ehe die
Strafbarkeit eines erzwungenen Beischlafes erst begründet wird. Sie wird
durch die Ehe aber auch nicht aufgehoben. Mit anderen Worten: Die Ehe
entzieht dem Bürger nicht den staatlichen Schutz, in dessen Genuss er ohne
Ehe kommen würde.

Geschwurbel

Es wurde kein neuer Straftatbestand "geschaffen". Es wurde nur eine
explizite Ausnahmeregelung aufgehoben.

Eine eigenartige Auffassung. Aber nun ja, wir haben ja Meinungsfreiheit.

… Deine Ehefrau … Vergewaltigen darfst Du jedoch keine von beiden.

Eine Ehefrau wird nicht vergewaltigt.
Entweder hat man ehelichen Sex oder man trennt sich.
Alles andere ist feministische Paranoia.


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