Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nein! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden

Daddeldu, Monday, 13.12.2004, 17:13 (vor 7453 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Testverbot konsequent bis zum Ende gedacht.... von Paul am 13. Dezember 2004 13:50:59:

Hallo!

die gerade schwanger gewordene Frau einfach auf die Straße läuft, um sich irgendeinen zufällig vorbeilaufenden Mann zu schnappen, der dann den zukünftigen Unterhalt für Frau und Kind bestreiten darf. [...]

[quote]Wenn das Test-Verbot kommt, wird genau das zur Realität werden. Frau kann sich dann einen beliebigen Mann auf der Strasse aussuchen (vorteilhafterweise jemanden, der schon aufgrund der Kleidung, seines Auftretens und seines Autos den Eindruck macht, finanzkräftig zu sein) und ihn der Vaterschaft bezichtigen. Hat der Bezichtigte dann kein "Alibi" für den fraglichen Zeitraum - oder irgendeinen anderen Ansatzpunkt, um vor Gericht zu gehen - bleibt ihm nichts anderes übrig als zu blechen, denn es ist ihm dann ja unmöglich, seine Nicht-Vaterschaft aussergerichtlich durch einen Test nachzuweisen. [/quote]

Ganz so schlimm ist es nicht. Automatisch zum Vater wird nur der Ehemann der Mutter. Er muss seine Vaterschaft widerlegen.

Wenn ein Mann als Vater benannt wird, der nicht mit der Mutter verheiratet ist, so kann er seine Vaterschaft bestreiten. Dann muss die Mutter beweisen, dass er der Vater ist, notfalls per Vaterschaftsklage.

Allerdings kann man jedem Mann, der in dieser Situation ist, nur dringendst raten, die Vaterschaft tunlichst zu bestreiten, und nicht einfach blauäugig anzuerkennen. Denn der Weg zurück ist schwierig und soll noch schwieriger gemacht werden.

Gruß,

Daddeldu


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