Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Jörg Rupp, Wednesday, 15.12.2004, 10:24 (vor 7454 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Peter am 14. Dezember 2004 22:04:58:

Bitte beschreibe doch mal einen Fall, in dem der rechtliche Vater testet, der deiner Ansicht nach Missbrauch darstellt.

So ein Test kann ein gezieltes Mittel sein, um bestimmte Reaktionen zu provozieren. In gewissen Fällen gibt es nichts, was Partner nicht tu würden, um den anderen zu verletzen, ihn aus der Fassung zu bringen oder sonstwie etwas bestimmtes zu erreichen.

Wenn sich einmal rumsspricht, dass es zwecklos ist bei der Vaterbenennung zu betruegen, werden sich die falschen Benennungen vermindern. Ausserdem wird sich eine Mutter, die im Zweifel ueber den Vater ist, auf den Test verlassen muessen statt auf ihre Wuensche. Bezweifelst du das?

Klar, denn es ist jetzt schon zwecklos. Es findet statt, obwohl Tests möglich sind.

Nein, denn es gelten nicht nur die Rechte des Mannes, sondern auch die des Kindes. Und die kann der Vater nicht alleine vertreten.
[quote]Das macht der Vater und gegebenenfalls die Mutter heute schon dauernd beim Arzt oder bei der Bank.
[/quote]

Eben nicht. Nur mit gegenseitigem Einverständnis, außer bei (richterlicher) Übertragung der elterlichen Sorge gesamt oder in Einzelpunkten.

Das Kind hat ausserdem kein Recht darauf, den von der Mutter bezeichneten Mann als Vater zu erhalten, es ist deshalb auch nicht schuetzenswert.

Es geht darum, dass die Weitergabe der persönlichen Daten des Kindes nicht Sache alleine eines Elternteils sein können.

Dass die Ehe als verbindende, ausschliesliche Lebensgemeinschaft abgeschafft wird, aber dem Ehemann trotzdem die Kinder der Ehefrau automatisch angelastet werden, halte ich fuer Maennerdiskriminierung.

Wer wird diskriminiert? Der biologische Vater, der Ehemann? Beide? Und inwiefern?

Am besten scheint mir ein verpflichtetender Vaterschaftstest bei Geburt, ansonsten gilt KEIN Mann als Vater.
Wer bezahlt den?

Die Krankenkasse des Kindes.[/i]

Lächerlich. Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Nein, dann sollen das die Beteiligten selbst bezahlen.

Bei den Kosten der Geburt und der Batterie von Tests, die heute schon vorgenommen werden, sind die Kosten eines Vaterschaftstestes relativ gering.

Aber zusätzlich. Du stellst mit einem solchen Test zunächst mal alle Frauen unter einen Generalverdacht.

Es liegt im Interesse des Kindes, seinen leiblichen Vater ermittelt zu bekommen. Bei augenblicklich 5-10% Kuckuckskindern halte ich das fuer eine vernuenftige Entscheidung.

Klar. Warum auch nicht. Also ich bin da sehr zwiespältig und hab meine Meinungsbildung noch nicht abgeschloßen. Wobei ein verbindlicher Test natürlich die Lügerei beenden würde. Ein gewichtiges Argument.

Jörg


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