Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Andreas (d.a.), Wednesday, 15.12.2004, 00:36 (vor 7451 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Jörg Rupp am 14. Dezember 2004 19:29:01:

Hi.

Ich versuche nur mir vorzustellen, was mit dem Kind passiert...denn für das Kind ist plötzlich der Mensch, den es die ganze Zeit als Vater gesehen hat, weg, nicht mehr da, nicht mehr ansprechbar. Das Kind ist dasjenige, das am wenigsten für die Situation kann.

Das finde ich aber sehr schön. - Dann kannst Du ja vielleicht auch ein wenig an dem positiven Image der Alleinerziehenden kratzen, das in den Köpfen mancher Deiner Parteigenossinnen ein zweifelhaftes Ansehen genießt. Die Situation für das Kind ist ja wohl vergleichbar.

Falsch. Ich bin für einen Vaterschaftstest mit Einverständnis beider Eltern - in erster Linie aus datenschutzrechtlichen Gründen und weil ich es für eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung halte, ersatzweise gerichtliche Regelung - bei begründetem Verdacht, nicht einfach mal so.

Wobei Du zugeben müßtest, daß Du hierbei entscheiden willst, was denn nun der "begründete Verdacht" sei und was "einfach mal so". Anders: Wer ließe sein Kind testen, wenn er nicht einen Verdacht hätte? Außerdem ist Deine Aussage in sich ein wenig widersprüchlich - wie denn nun: Mit dem Einverständnis beider Eltern, oder auch, wenn ein begründeter Verdacht vorläge? Oder ist der Verdacht von der Zustimmung beider abhängig? *g* Und wie könnte ein solcher "begründeter" Verdacht Deiner Meinung nach konkret aussehen?

Beste Grüße, Andreas, d.a.


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