Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Doch! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden

Nikos, Monday, 13.12.2004, 18:28 (vor 7455 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Nein! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden von Peter am 13. Dezember 2004 15:55:20:

Du weisst aber auch, dass Gesetze einfach so veraendert werden koennen?

Das kann nur der Bundestag in einem vorgeschriebenen Verfahren.

Oder einfach ignoriert?

Nein, sie koennen nicht einfach ignoriert werden. Paranoia schadet dem Makulismus<

Ich stelle aber auch den Maskulismus nicht über konkrete Fakten hinweg.

Bei mir wurde zb das Unschuldsvermutungsprinzip völlig ignoriert. Erst beschwerte sich meine Ex beim JA, durch die Bearbeiterin wurde daraus erst ein Verdacht, dann eine Vermutung, eine Maßnahme empfohlen und anschließend umgesetzt, OHNE JEMALS VORHER MIT MIR GESPROCHEN ZU HABEN! Ich wurde nie angehört. Aufgrund der Aussage meines Ex wurde sanktioniert, ohne mir auch nur die Chanse einer Verteidigung zu geben, es wurde eben "einfach so" ignoriert, daß ich zb das Opfer eine Verleumdung sein konnte. Meine Schuld wurde als gegeben angesehen, ohne mich anzuhören. Wie soll das denn rausgefunden werde, wenn nicht durch Anhörung? Diese Maßnahme hat immer noch Gültigkeit, obwohl längst nachgewiesen, daß es Unsinn war. Wir reden hier von DER Grundsäule eines Demokratischen Staates!

Falls du nicht wissen solltest, was das ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Verstehst du das?

Und wo ist das Problem ein "vorgeschriebenes Verfahren" anzuwenden und die Gesetze zu verändern und die passend zu machen?

Paranoia ist schlecht, Unaufmerksamkeit viel schlechter! So haben die Männer nämlich jahrzehnte lang geschlafen, um jetzt hier anzukommen, wo wir gerade sind.

Prost.

Nikos


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