Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Garfield, Friday, 17.12.2004, 14:11 (vor 7447 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Jörg Rupp am 17. Dezember 2004 11:13:28:

Hallo Jörg!

"Ich hatte vor gar nicht allzu langer Zeit den Fall, dass ein Vater wider besseres Wissen einen Test hat machen lassen. Er hat einfach behauotet, das Kind wäre nicht seins und er will mit ihm nihcts mehr zu tun haben - wie Norberts 90%. Im Ergebnis kam raus, dass er der Vater war, das Verhältnis zum Kind zerstört war. Es ging ihm nur um Eskalation im Scheidungsverfahren."

Aber wäre das anders verlaufen, wenn private DNA-Tests schon verboten wären? Wer ein Kind nicht will, der will es eben nicht. Es lag doch nicht an diesem Test, daß das Verhältnis zum Kind zerstört wurde. Wenn solche Tests schon verboten gewesen wären, dann hätte dieser Vater eben versucht, einen offiziellen Vaterschaftstest gerichtlich herbei zu führen. Das hätte das Verhältnis zum Kind genauso zerstört, ganz egal, ob es zum Test gekommen wäre oder nicht.

"Dann gibt es immer noch die berühmte Schwiegermutter..."

Die findet auch andere Mittel und Wege, um quer zu schießen, wenn sie das denn will. Und was nützt einer Schwiegermutter denn ein privater DNA-Test, der positiv ausfällt? Ein negativer Test nützt ihr natürlich, wenn sie ein Paar auseinander bringen möchte. Aber dann liegt doch die Ursache weniger bei der Schwiegermutter oder beim Test, sondern vor allem in der Tatsache, daß die Frau tatsächlich fremdgegangen ist und versucht hat, ihrem Partner das Kind ihres Liebhabers als seins unterzuschieben. DAS zerstört dann das Vertrauen, nicht der DNA-Test. Da Ursache mit Wirkung zu vertauschen, ist blanke Polemik.

"Und bislang musste eben ein konkreter Verdachtsmoment her."

Genau das ist doch das Problem. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es schon Präzedenzfälle, in denen Gerichte die Aussage von Bekannten, daß eine Frau ein sexuelles Verhältnis mit einem anderen Mann hatte, nicht als konkreten Verdachtsmoment anerkannt haben. Bisher konnte das negative Ergebnis eines privaten Vaterschaftstests als Verdachtsmoment ausreichen, um dann eine gerichtliche Klärung mit offiziellem Test herbei zu führen.

Diese Möglichkeit will man den Männern jetzt nehmen. Damit kämen wir wieder zu den Zuständen, die noch vor 200 Jahren üblich waren. Damals mußte ein Mann, der den Verdacht hatte, daß seine Frau fremd geht, sie dabei in Anwesenheit glaubwürdiger Zeugen in flagranti mit ihrem Liebhaber in eindeutiger Position erwischen, um die Scheidung einreichen zu können, ohne dabei obendrein noch Unterhaltszahlungen befürchten zu müssen.

So wäre das dann auch wieder, wenn es um Vaterschaft und Unterhalt geht - und womöglich würde noch nicht mal das von den Gerichten anerkannt. Da zeigt sich doch deutlich das Bestreben der Justiz, die Unterhaltszahlungen für Kuckuckskinder von unbekannten oder mittellosen Vätern auf die von den Müttern genannten Väter abzuwälzen.

"Gleichzeitig ist der Datenschutz berührt. Ich für mich habe einen klaren Fokus auf den Datenschutz, weil durch den möglichen Gerichtsweg der Test an und für sich nicht gefährdet ist und ich die DNA-Daten für zu empflindlich halte und kein vertrauen zu unzertifizierten Labors, vor allem im Ausland habe."

Datenschutz halte ich gerade bei DNA-Daten auch für wichtig. Mißbrauch mit Daten kann aber nur betrieben werden, wenn man diesen Daten sicher eine konkrete Person zuordnen kann. Bei vielen Testlabors sind anonyme Tests möglich. Ein Mann könnte da beispielsweise einen Bekannten hinschicken, der den Test für ihn in Auftrag gibt. Wie sollte das Unternehmen dann herausfinden, zu welchen Personen die Daten gehören? Und was soll irgendjemand mit DNA-Daten anfangen, deren Herkunft man nicht kennt? Wozu sollte jemand solche Daten illegal speichern?

Bei den offiziellen Tests sehe ich da eher Probleme. Da die vor Gericht verwertet werden, muß natürlich sichergestellt sein, daß die Proben von den richtigen Personen stammen. Zwar muß das Labor die Personen-Daten nicht bekommen und bekommt sie ja auch üblicherweise nicht. Aber auf Ebene der Justiz müssen die Personendaten gespeichert werden, und dabei müssen sie zwangsläufig auch mit den Proben und den daraus gewonnenen DNA-Daten klar in Verbindung gebracht werden können. Da ist durch Korruption oder Schlamperei sehr wohl Mißbrauch möglich. Denn DNA- mit den dazugehörigen Personen-Daten sind ja erst wirklich interessant.

Ich hätte deshalb weniger Bedenken dabei, DNA-Proben von mir für einen privaten Test einzuschicken als sie für einen gerichtlich angeordneten Test abzugeben.

"Ich glaube auch nicht, dass sich tatsächlich eine Frau sperren wird, wenn der Verdacht konkret ist - und auch belegbar."

Wenn der Verdacht belegbar ist, dann kriegt man eventuell auch einen offiziellen Test durch. Wieso aber die hohen Kosten dafür aufwenden, wenn man dasselbe mit einem privaten Test viel billiger haben kann? Auch wenn eine Frau wirklich fremd gegangen ist, bedeutet das ja nicht automatisch, daß ein im fraglichen Zeitraum gezeugtes Kind von ihrem Liebhaber abstammen muß.

"Ich glaube, die hohe Zahl der Kuckuckskinder heutzutage kommt auch daher, dass es manche (beide) gar nicht wissen wollen."

Ja ja, ich kann mir vorstellen, daß so mancher Mann in der Situation das gar nicht so genau wissen möchte - solange es in der Beziehung oder Ehe ansonsten gut läuft. Die echten Probleme beginnen dann erst, wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt. Dann darf er Unterhalt noch und nöcher zahlen, und das alles für ein Kind, das eventuell gar nicht von ihm ist. Super. Zumal man unberechtigt kassierten Unterhalt ja auch praktisch nicht zurück bekommt.

"Wenn er nicht der Vater ist, hat er keine Pflichten..."

Nein? Erzähle das mal den Männern, die für Kinder Unterhalt zahlen müssen, obwohl erwiesen ist, daß sie nicht die biologischen Väter sind. Oder die wzar keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, aber vorher jahrelang gezahlt haben und davon nun keinen Cent wieder sehen.

"Ich sehe Probleme im Bereich der privaten Insititute. Im letzten Ökotest kommen die ziemlich schlecht weg - bis hin zu spekultiven Ergebnissen."

Na ja, deshalb kann man ja mehrere Tests machen, um sicher zu gehen. Sogar bei den Laboren, die für die Justiz tätig sind, werden immer wieder Test-Proben verschickt, weil man nur so sicher sein kann, daß die korrekt arbeiten.

"Die Vaterschaft kann schon immer angefochten werden, vom Ehemann und vom biologischen Vater."

Ja, Jörg, aber denk doch mal darüber nach, was es bedeutet, eine Vaterschaft anzufechten. Keine Frau wird darüber begeistert sein, schon gar nicht, wenn sie nie fremd gegangen ist. Das belastet eine Beziehung oder Ehe enorm.

Wenn das von Frau Zypries geplante Gesetz Realität wird, dann bleibt Vätern tatsächlich nur eine Wahl, um 100%ig sicher zu gehen, daß sie wirklich die biologischen Väter sind: Nach einer Geburt die Vaterschaft grundsätzlich zu bestreiten. Dann nämlich wird auf jeden Fall ein Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet.

Aber würdest du das deiner Partnerin oder Ehefrau antun?

Das wird also viele Beziehungen oder Ehen schwerer belasten als die jetzigen privaten Tests, die ohnehin zu ca. 80% positiv ausfallen dürften.

Außerem sind offizielle Test eben teurer, und ich sehe gerade da auch mehr Probleme bezüglich Datenschutz. Und ich habe so das Gefühl, daß genau das auch die wahren Motive für diesen Gesetzentwurf sind.

"So allmählich tendiere ich dazu, die Einführung zumindest zu prüfen."

Wenn es standardmäßig DNA-Tests bei der Geburt gäbe, wäre das natürlich eine Lösung für das Problem mit Unterhalt und dem Recht der Kinder, ihre biologischen Väter zu kennen. Aber auch da sehe ich Probleme mit dem Datenschutz. Dafür müßte man ja wieder Personen-Daten mit erfassen, und so könnte man theoretisch nach und nach illegal die gesamte Bevölkerung in einer DNA-Datenbank erfassen. Zuerst Väter und ihre Kinder, und wenn die Kinder selbst alt sind, wären fast alle drin.

Freundliche Grüße
von Garfield


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