Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschatstests und verstossen

Jörg Rupp, Tuesday, 14.12.2004, 17:58 (vor 7450 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Vaterschatstests und verstossen von Odin am 14. Dezember 2004 14:22:29:

weißt Du schon: Wenn Du feststellst, daß Du nicht der Vater bist, hast Du automatisch kein Umgangsrecht mit den Kindern mehr, egal wie viele Jahr du sie gewickelt, gebadet, gefüttert und versorgt hast.

Das entspricht nicht der Wahrheit und ich schiebs jetzt mal auf Deine Unkenntnis. Ebenso wie soziale Väter - ncihtbiologische, nichteheliche Väter nach einer Zeit des Zusammenlebens Umgansrechte haben, so auch selbstverstndlich ehemalige Väter.

Es muß durchgesetzt werden, daß der Mann nach einigen Jahren Erziehung automatisch ein Umgangsrecht hat.

Schon passiert.

Die Frauen sind es, die den Mann sonst verstoßen. Denen geht doch das Kindeswohl schon längst am Anus vorbei

"den" Frauen? Ebenso wie "den" Männern - wenn ich als Basis diejenigen nehme, die einfach von heute auf morgen ihr Köfferchen packen und nicht mehr gesehen wurden.

Jörg


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