Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Vaterschaftstests und verstossen

Sven74, Tuesday, 14.12.2004, 22:04 (vor 7455 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Jörg Rupp am 14. Dezember 2004 19:29:01:

Falsch. Ich bin für einen Vaterschaftstest mit Einverständnis beider Eltern - in erster Linie aus datenschutzrechtlichen Gründen und weil ich es für eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung halte, ersatzweise gerichtliche Regelung - bei begründetem Verdacht, nicht einfach mal so.
Jörg

Warum sollte die Frau einen solchen Test verweigern? Weil sie

a) fremdgegangen ist und nicht weiss, ob der angegebene Vater auch wirklich der Vater ist.

b) fremdgegangen ist und weiss, dass der angegebene Vater nicht der leibliche Vater ist.

Vergleich: Warum ist ein Tatverdächtiger gegen die Abnahme seiner Fingerabdrücke und damit dem Abgleich der gefundenen Spuren vom Tatort?

Datenschutz ist eine faule Ausrede. Ich bin allerdings dafür, dass der mögliche Vater vor einem Test eine schriftliche Erklärung abgibt, welche seine berechtigten Gründe angeben. Es dürfen nur Personen so einen Test machen, die entweder als Vater angegeben wurden bzw. in Frage kommen.

Mögliche berechtigte Gründe: Geschlechtsverkehr in der fraglichen Zeit mit der Frau, bzw. umgekehrt, Baby zweier Weißer ist kaffeebraun, Hinweise auf fremdgehen der Frau,...

Sven74


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]