Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschatstests und verstossen

Peter, Tuesday, 14.12.2004, 19:55 (vor 7449 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschatstests und verstossen von J�rg Rupp am 14. Dezember 2004 15:58:08:

wei�t Du schon: Wenn Du feststellst, da� Du nicht der Vater bist, hast Du automatisch kein Umgangsrecht mit den Kindern mehr, egal wie viele Jahr du sie gewickelt, gebadet, gef�ttert und versorgt hast.
Das entspricht nicht der Wahrheit und ich schiebs jetzt mal auf Deine Unkenntnis. Ebenso wie soziale V�ter - ncihtbiologische, nichteheliche V�ter nach einer Zeit des Zusammenlebens Umgansrechte haben, so auch selbstverstndlich ehemalige V�ter.

Hier muss ich Joerg einmal Recht geben. Die Aenderung ist allerdings noch relativ neu, und ein Umgangsrecht ohne Kooperation der Mutter nur schwer wahrnehmbar.

Die Frauen sind es, die den Mann sonst versto�en. Denen geht doch das Kindeswohl schon l�ngst am Anus vorbei
"den" Frauen? Ebenso wie "den" M�nnern - wenn ich als Basis diejenigen nehme, die einfach von heute auf morgen ihr K�fferchen packen und nicht mehr gesehen wurden.

Zustimmung.

Gruss,

Peter


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