Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ambivalentes Verständnis von Kindswohl

Ferdi, Friday, 17.12.2004, 18:55 (vor 7451 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: ambivalentes Verständnis von Kindswohl von Jörg Rupp am 16. Dezember 2004 13:13:03:

Hallo Jörg!

Innerparteilich ist das eher ein Thema, aber da Du weder grün wählen möchtest noch Mitglied bist, geht Dich das eigentlich auch gar nichts an.

Ich meine, dass es Bruno und alle anderen interessierten Wähler durchaus was angeht, wie sich eine Partei, die als Koalitionspartner in der Regierung dieses Landes ist und ein demokratisches Land mitregiert, intern organisiert. Eine Partei mit undemokratischen Satzungen entspricht nicht den Anforderungen, die der Wähler eines demokratischen Landes an eine Regierungspartei zu stellen berechtigt ist. Der Wähler hat auch ein Recht auf Informationen darüber, damit er das in seine Wahlentscheidungen einbeziehen kann.

Wenn sagen wir mal 100 Mitglieder eine Parteiversammlung besuchen, und da sind meinetwegen 4 Frauen dabei, dann ist es IMO extrem undemokratisch, wenn diese 4 Frauen einen Mehrheitsbeschluss dieses Gremiums blockieren können. So habe ich das jetzt jedenfalls verstanden, wie das sogenannte "Frauenstatut" wirkt.

Verfassungswidrig wird das wohl nicht sein, denn dann wäre schon längst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergangen. Eine neue Situation könnte allerdings entstehen, wenn das geplante Antidiskriminierungsgesetz wirksam würde. Da steht nämlich auch was von "Diskriminierung wegen Geschlecht" drin. Das könnte dazu führen, dass sowohl die Grünen das Frauenstatut abschaffen müssten, als auch Diskothekenbetreiber, Friseure, Versicherungen und andere gezwungen werden könnten, Frauen und Männern die gleichen Preise abzuverlangen.

Grüsse,
Ferdi


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