Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Jörg Rupp, Tuesday, 14.12.2004, 23:25 (vor 7450 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Peter am 14. Dezember 2004 20:56:51:

Damit verlangst du erstens vom Mann, der die Wahrheit wissen will, gerichtsfeste Ermittlungsarbeit

Ich verlange bei einer solchen Frage handfeste Gründe, um auch Missbrauch auszuschließen.

und deckst zweitens du die Lebensluegen der Frau auf Kosten des Mannes.

Nein, denn es besteht die Möglickeit der Einverständnis.

Anstatt beizutragen, die Zahl der Kuckuckskinder zu vermindern,

Vaterschaftstests werden Kuckukskinder nicht verhindern.

Wenn du dich mal wieder fragen solltest, ob du bei den maennerdiskriminierenden Gruenen richtig bist - ja, du bist es.

LoL. Nein, denn es gelten nicht nur die Rechte des Mannes, sondern auch die des Kindes. Und die kann der Vater nicht alleine vertreten. Das hat nichts mit "Männerdiskrinierung" zu tun, sondern das verschiedene Rechte und Ansprüche gegeneinander aufgewogen werden müssen und der beste Kompromiss zwischen diesen Rechtsansprüchen ist imho der notfalls gerichtlich angeordnete Vaterschaftstest.

Am besten scheint mir ein verpflichtetender Vaterschaftstest bei Geburt, ansonsten gilt KEIN Mann als Vater.

Wer bezahlt den?

Jörg


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