Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @All

Paul, Friday, 17.12.2004, 15:33 (vor 7450 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: @All von Jörg Rupp am 17. Dezember 2004 13:02:51:

Lenk nicht ab. Es ging um Deine verstoßenen Kinder, nicht um ihr Recht auf das Wissen um ihre Abstammung. Versuchs nicht, ich lass es nicht zu. Oder hör auf. Du blamierst Dich nur.

Ich hab mich ja bisher hier rausgehalten. Erstens, weil ich ich keinerlei Fortschritt in dieser Diskussion sehen, zweitens, weil sie ja bereits ziemlich eskaliert ist und ich eigentlich keine Lust auf gegenseitige Beleidungen habe.

Aber: Was Du da dauernd schreibst, ist wirklich nicht auszuhalten. Wenn ein VERMEINTLICHER Vater feststellt, dass dessen VERMEINTLICHE Kinder nicht von ihm sind, dann kann er NICHT "seine Kinder verstossen", da er ja gar niemals deren Vater war! Geht das nicht in deinen Schädel rein? Er kann sich allenfalls - und jetzt pass gut auf! - "weigern, die Kinder eines anderen als seine eigenen anzunehmen". Leuchtet Dir dieser wesentliche Unterschied nicht ein? Im ersten Fall würde er tatsächlich unmoralisch handeln - wobei diese Handlung allerdings nicht möglich, ja nicht mal denkbar ist, weil man _fremde_ Kinder per Definition nicht verstossen _kann_, im zweiten Fall weigert er sich lediglich, für Fehler von anderen finanziell u. evtl. emotional zu haften. Man kann ihm also höchstens vorwerfen, nicht altruistisch zu handeln. Dies ist nach dem Empfinden des gesunden Menschenverstandes - der Dir offenbar fehlt - aber nicht unmoralisch. Falls Du anderer Meinung bist, solltest Du mir einfach monatlisch einen Betrag von 1000 Euro (oder gerne mehr) überweisen. Wie, Du willst nicht? Du siehst keine Veranlassung dazu? Ja sowas... DU SCHWEIN!

Gruss,
Paul

PS: Wie behämmert kann man eigentlich sein?


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