Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Vaterschaftstests und verstossen

XRay, Wednesday, 15.12.2004, 11:21 (vor 7453 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Jörg Rupp am 14. Dezember 2004 19:29:01:

Deine Qual (von wegen verstoßen) resultiert also vermutlich aus Fällen,

wo Scheinväter erst sehr spät erfahren, daß sie eben nur Scheinväter sind.[/i]

Ich versuche nur mir vorzustellen, was mit dem Kind passiert...denn für das Kind ist plötzlich der Mensch, den es die ganze Zeit als Vater gesehen hat, weg, nicht mehr da, nicht mehr ansprechbar. Das Kind ist dasjenige, das am wenigsten für die Situation kann.
Du würdest das wohl eher dadurch vermeiden wollen, daß Männer

sich grundsätzlich nicht davon überzeugen dürfen, ob sie nun
tatsächlich Vater sind, oder?[/i]

Falsch. Ich bin für einen Vaterschaftstest mit Einverständnis beider Eltern - in erster Linie aus datenschutzrechtlichen Gründen und weil ich es für eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung halte, ersatzweise gerichtliche Regelung - bei begründetem Verdacht, nicht einfach mal so.
Jörg

--------
Die "Entscheidung von erheblicher Bedeutung" trifft doch eine
Frau schon alleine, wenn sie einem Kind den falschen Vater vorgauckelt, bzw. einem Mann ein Kind, das nicht seines ist.
Für diese "Entscheidung von erheblicher Bedeutung" braucht es
im ehelichen Fall zunächst mal nur den Väterautomatismus.
Für diese Entscheidung von erheblicher Bedeutung braucht es kein Gericht.
Der "begründete Verdacht" liegt hier in der Ehelichkeit.
Das ist allerdings IMHO unbegründet.

Im Übrigen kann natürlich auch ein belogener Vater für die Situation wohl
recht wenig, kann es vielleicht (nur vielleicht) leichter wegstecken, als
ein betroffenes Kind.

Wie gesagt.

Die Situation, daß es ein Kind oder Vater überhaupt hart trifft entsteht
wesentlich dann, wenn die Lüge lange lebt. Solange, bis sich vielleicht
irgendwann ein Verdacht einstellt.

Wer auch noch die Zustimmung des Lügners einfordert, um die Lüge
aufzudecken, schützt die Lüge, nichts sonst.

Ich bin nach wie vor für automatische Prüfung der Vaterschaft unmittelbar
nach der Geburt. Im Intresse von allen beteiligten.
Wie das Datenschutzrechtlich zu lösen ist, ist ne andere Frage.
Ich denke das aber wohl noch leichter kontrollierbar ist, als wenn
schon der kleine Beamte im Finanzamt die Konten beliebiger
Leute einsehen kann.

Wer beschliesst eigentlich sowas..
Etwa die gleichen Leute, die nachher von informeller Selbstbestimmung
schwätzen?


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]