Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was mir gerade auffällt..

ein weiterer Andreas, Monday, 13.12.2004, 19:12 (vor 7451 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Was mir gerade auffällt.. von Magnus am 13. Dezember 2004 16:39:41:

Die einzige Straftat ist das Unterschieben eines Kindes und das Verschleiern von Verwandtschaftsverhältnissen, aber nicht ein heimlicher Vaterschaftstest ...

Das einzig sinnvolle ist meiner Ansicht nach ein regelhafter Vaterschaftstest für alle Neugeborenen. Dieser müßte in die medizinischen Standarduntersuchungen, die bereits stattfinden, einbezogen werden.

Dann bräuchte keiner einen "Verdacht" zu äußern und durch Vaterschaftsklagen "Unfrieden" in die Familien zu tragen. Das Verfahren schnurrt einfach regelhaft ab.

Bei ehelichen Geburten erhalten die Eheleute standardmäßig Auskunft über das Testergebnis. Bei nicht-ehelichen Geburten die Mutter und ein von ihr benannter muthmaßlicher Vater.

Zudem werden die Gendaten der Neugeborenen in einer bundesweit einheitlichen Datenbank gespeichert. Nicht-verheiratete Männer, die von der Mutter nicht als muthmaßliche Väter genannt wurden, können einen Abgleich ihrer Gendaten mit den Werten des muthmaßlichen Kindes durchführen lassen. Dazu müssen sie sich gegenüber einer öffentlichen Stelle offenbaren (Jugendamt etc. pp.). Dieses führt den Abgleich durch und informiert über das Ergebnis.

Klagen auf Kindesunterhalt setzen zwingend eine durch den Gentest erwiesene Elternschaft voraus.

Der gesellschaftliche Skandal liegt doch nicht in irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, sondern im Kuckucksanteil von 10 %!

Gruß

Andreas


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