Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Norbert, Tuesday, 14.12.2004, 18:32 (vor 7451 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Jörg Rupp am 14. Dezember 2004 15:53:15:

Wie auch immer Norbert,
Deine Argumentation kann ich einfach nichts entgegen setzen, das ist wahrlich nicht mein Niveau.

Aber klar doch Jörg, ich verstehe wohl, daß du da nicht mehr mithalten kannst. :-))
Es geht um Argumentation, nicht um Meinungsmache.
Ich hatte mich lediglich gegen die plumpe Meinungsmache geäußert.

Unterstellungen gegen Männer
Forderungen an Männer

Schwachsinn, ich stelle schon immer Forderungen an beide Seiten:
Auszug gefällig?
* bei Trennung und Scheidung soll automatisch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Umgangserklärung abgegeben werden, in dem die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung verabreden. Die Erstellung dieser Regelung wird bei Bedarf - Antrag eines Beteiligten - durch Jugendamtsmitarbeiter unterstützt. Die getroffene Regelung ist rechtsverbindlich und vollstreckbar.
* bei Ortsnähe soll hälftige Betreuung der Kinder die Regel sein. Einzige Einschränkung sind Stillkinder. Andere Regelungen bedürfen immer einem Antrag und sind nur in Härtefällen zu gewähren.
* Wegzugverbot über eine Grenze von 50 km hinaus. Umgangskosten trägt der, der die Entfernung schafft. Wegzug nur bei gemeinsamen Einverständnis, auf Antrag und in Härtefällen möglich, bis zur Volljährigkeit der Kinder.
* Umgangsaussetzungen sind nur noch in begründeten Härtefällen möglich. Ansonsten ersetzt begleiteter Umgang die bisherigen Regelungen und Praxis.
* Umgangskosten sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, dies beinhaltet bei großen Entfernungen auch Übernachtungskosten. Bei geringen Einkünften übernimmt der Staat die Kosten, so dass ein mindestens 14-tägiger Umgang gewährleistet ist.
* Bei wiederholten festgestellten Umgangsvereitelungen - auch in geringem Maße - folgt sofortiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Lebensmittelpunkt muss davon nicht betroffen sein.
* Umgangsvereitelung muss zur Straftat und zum Offizialdelikt werden - die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihr ein solcher Vorgang bekannt wird.
* In strittigen Fällen empfehlen wir, dass keine Gerichtsverhandlung ohne stattgefundene Mediation oder Vermittlung stattfindet.

Um mit einem Klassiker zu antworten:
Die Worte hör ich wohl, allein, es fehlt mir der Glaube.

Die letzten Tage gab es auch schon eine Diskussion mit dir.
Auch da nur die üblichen Unterstellungen, die Männern die Schuld zuweisen sollten.

Im 'Schwarzer Peter' Spiel bist du da sehr gut.
Solange andere nicht widersprechen.

Dann geht dir allerdings effektiv schnell die Puste aus.

Und um nochmal auf Deine Umfrage zurückzukommen, aus der Du Demagoge Demagogie gelesen haben willst:

Beleidigungen zählen IMHO nicht zur erlaubten normalen Meinungsäußerung.
Auf dieses Niveau lasse mich bestimmt nicht herunter.

Ein Nachsatz jedoch stieß mir gewaltig auf:
Ca. 90% der Männer würden dann ein Kuckuckskind verstoßen wollen.

Ich interpretiere gar nix, denn das, was ich schrieb, steht da so. Ohne Zeitangabe, ohne Altersangabe. Und "Kinder verstoßen" ist ein eindeutig belegter Begriff.
Es geht hier nciht um gesetzl. Pflichten, sondern um moralische. Aber das ist wohl in Zeiten des praktizierten Egoismus zuviel verlangt - auch von manchem Vater.
Jörg

Ich halte diesen Nachsatz, in seiner Wortwahl so gewählt, daß er ein Ziel verfolgte. Ein unrechtmäßiges Ziel.
Schlichte plumpe Meinungsmache eben.

Über Pflichten habe ich diesbezüglich gar nichts gesagt.
Ist dir auch gar nicht aufgefallen.

Aber deine Scheuklappen scheinen schon recht groß zu sein.

Es ist erkennbar, wie Leute deiner Art, durch diese Form der Meinungsmache im Sinne dieser Meinungsmache aktiviert werden.

Nun, du hast dich selbst entlarvt.
Allerdings, ... auch nicht neu.


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