Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Doch! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden

Peter, Monday, 13.12.2004, 19:08 (vor 7454 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Doch! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden von Nikos am 13. Dezember 2004 16:28:26:

Bei mir wurde zb das Unschuldsvermutungsprinzip voellig ignoriert. Erst beschwerte sich meine Ex beim JA, durch die Bearbeiterin wurde daraus erst ein Verdacht, dann eine Vermutung, eine Ma�nahme empfohlen und anschliessend umgesetzt, OHNE JEMALS VORHER MIT MIR GESPROCHEN ZU HABEN! Ich wurde nie angehoert. Aufgrund der Aussage meines Ex wurde sanktioniert, ohne mir auch nur die Chanse einer Verteidigung zu geben, es wurde eben "einfach so" ignoriert, dass ich zb das Opfer eine Verleumdung sein konnte. Meine Schuld wurde als gegeben angesehen, ohne mich anzuhoeren. Wie soll das denn rausgefunden werde, wenn nicht durch Anhoerung? Diese Massnahme hat immer noch Gueltigkeit, obwohl laengst nachgewiesen, dass es Unsinn war.

Dass die Sachbearbeiterin dich anscheinend ungerecht behandelt hast, tut mir leid fuer dich.

Wir reden hier von DER Grundsaeule eines Demokratischen Staates!
Falls du nicht wissen solltest, was das ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Verstehst du das?

Es waere gut, wenn du deine Links auch selber verfolgen und nachlesen wuerdest, denn dort steht:
Praktisch bedeutet die Unschuldsvermutung, dass bis zum Beweis des Gegenteils der Beschuldigte eines Strafverfahrens als Unschuldiger gilt.

Du warst nicht in einem Strafverfahren, gilst also z.B. nicht als vorbestraft.

Angesichts deiner bisherigen Aeusserungen in diesem Strang verzichte ich auf weiteren Austausch mit dir.

Peter


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