Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Peter, Wednesday, 15.12.2004, 21:51 (vor 7452 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von J�rg Rupp am 15. Dezember 2004 08:24:00:

Bitte beschreibe doch mal einen Fall, in dem der rechtliche Vater testet, der deiner Ansicht nach Missbrauch darstellt.
So ein Test kann ein gezieltes Mittel sein, um bestimmte Reaktionen zu provozieren. In gewissen Faellen gibt es nichts, was Partner nicht tu wuerden, um den anderen zu verletzen, ihn aus der Fassung zu bringen oder sonstwie etwas bestimmtes zu erreichen.

Bestimmte Reaktionen, gewisse Faelle, sonstwie - ich habe dich nach Beispielen gefragt und du redest drumherum. Koenntest du es bitte noch einmal versuchen? Konkrete Beispiele von Missbrauch bitte, wenn der rechtliche Vater testet.

Dass ein wiederholt geaeusserter Verdacht, die Frau habe ein Kuckuckskind untergeschoben, eine Beziehung vergiften kann, ist klar - wenn die Frau sich aber sicher waere, braeuchte sie Maenne heute nur sagen: Mach mal! Seine Geldausgabe fuer den Test und das positive Ergebnis werden Maenne schon abkuehlen.

Wenn sich einmal rumsspricht, dass es zwecklos ist bei der Vaterbenennung zu betruegen, werden sich die falschen Benennungen vermindern. Ausserdem wird sich eine Mutter, die im Zweifel ueber den Vater ist, auf den Test verlassen muessen statt auf ihre Wuensche. Bezweifelst du das?
Klar, denn es ist jetzt schon zwecklos. Es findet statt, obwohl Tests m�glich sind.

Die Verfuegbarkeit des Tests ist relativ neu - die Verhaltensweisen hatten erst kurze Zeit, sich auf die neue Situation anzupassen. Zypries Gesetzentwurf moechte den Frauen die Anpassung ersparen auf Kosten der Maenner und der Wahrheit. Das trifft letzlich auch das Kind.

Nein, denn es gelten nicht nur die Rechte des Mannes, sondern auch die des Kindes. Und die kann der Vater nicht alleine vertreten.

Das macht der Vater und gegebenenfalls die Mutter heute schon dauernd beim Arzt oder bei der Bank.[/i]

Eben nicht. Nur mit gegenseitigem Einverstaendnis, ausser bei (richterlicher) Uebertragung der elterlichen Sorge gesamt oder in Einzelpunkten.

Du hast keine Kinder, oder? Was glaubst du, sieht die Praxis aus?

Das Kind hat ausserdem kein Recht darauf, den von der Mutter bezeichneten Mann als Vater zu erhalten, es ist deshalb auch nicht schuetzenswert.
Es geht darum, dass die Weitergabe der persoenlichen Daten des Kindes nicht Sache alleine eines Elternteils sein koennen.

Und mir geht es darum, dass ein Kind keinen Anspruch gegen einen Mann haben soll, es sei denn, die Vaterschaft sei bewiesen. Wenn das Kind seine Gene nicht zur Verfuegung stellt, hat es den Nachteil davon.

Dass die Ehe als verbindende, ausschliesliche Lebensgemeinschaft abgeschafft wird, aber dem Ehemann trotzdem die Kinder der Ehefrau automatisch angelastet werden, halte ich fuer Maennerdiskriminierung.
Wer wird diskriminiert? Der biologische Vater, der Ehemann? Beide? Und inwiefern?

Erstmal der Ehemann. Seine Interessen werden nicht mehr geschuetzt, Ehebruch der Frau ist kein Delikt mehr - Ehebruch will auch ich nicht bestrafen, aber umgekehrt den Mann von den Folgen der Untreue seiner Frau freistellen.

Der biologische Vater ist insoweit diskriminiert, als dass seine Beziehung vom Kind vom Willen des Ehemannes oder der Mutter abhaengt, die Vatersschaft anzufechten, sonst hat er nichts zu bestellen. Selbst schuld, koennte jemand sagen, was macht er auch mit einer verheirateten Frau, aber die Situation waere auch nicht unterschiedlich, wenn ein Bekannter der Frau als Nebenbuhler die Vaterschaft anerkennen wuerde, wenn Vater und Mutter nicht verheiratet waeren. Der Vater waere ausgeschlossen.

Am besten scheint mir ein verpflichtetender Vaterschaftstest bei Geburt, ansonsten gilt KEIN Mann als Vater.
Wer bezahlt den?

Die Krankenkasse des Kindes.[/i]

Laecherlich. Warum soll die Allgemeinheit dafuer aufkommen? Nein, dann sollen das die Beteiligten selbst bezahlen.

Wenn per Gesetz ohne Vaterschaftstest kein Kind einen Vater erhielte, laege es stark im Interesse des Kindes, einen Vater zu gewinnen. Warum sollte die Allgmeinheit dafuer nicht aufkommen (Solidarprinzip der Krankenkasse), sonst muesste sie dem Kind moeglicherweise Sozialhilfe bezahlen. Ein Mann ist uebrigens kein Beteiligter bis zum positiven Test.

Bei den Kosten der Geburt und der Batterie von Tests, die heute schon vorgenommen werden, sind die Kosten eines Vaterschaftstestes relativ gering.
Aber zusaetzlich. Du stellst mit einem solchen Test zunaechst mal alle Frauen unter einen Generalverdacht.

Bei 5-10% Kuckuckskinder ist der Generalverdacht schon berechtigt. Die meisten Frauen erweisen sich gluecklicherweise als besser oder weniger dumm.

Es liegt im Interesse des Kindes, seinen leiblichen Vater ermittelt zu bekommen. Bei augenblicklich 5-10% Kuckuckskindern halte ich das fuer eine vernuenftige Entscheidung.
Klar. Warum auch nicht. Also ich bin da sehr zwiespaeltig und hab meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Wobei ein verbindlicher Test natuerlich die Luegerei beenden wuerde. Ein gewichtiges Argument.

Lass uns darueber reden - was spraeche fuer, was gegen einen verpflichtenden Test? Ich glaube, ein Aufwachsen mit der Wahrheit hilft dem Kind schon mal.

Gruss,

Peter


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