Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests und verstossen

Jörg Rupp, Wednesday, 15.12.2004, 10:05 (vor 7452 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests und verstossen von Andreas (d.a.) am 14. Dezember 2004 22:36:16:

Wobei Du zugeben müßtest, daß Du hierbei entscheiden willst, was denn nun der "begründete Verdacht" sei und was "einfach mal so".

Ich? Nö, das soll bitte schön ein Richte nach Abwägung des Einzelfalls tun.

Anders: Wer ließe sein Kind testen, wenn er nicht einen Verdacht hätte?

Kann ja auch ne Waffe in ner Auseinandersetzung sein.

Außerdem ist Deine Aussage in sich ein wenig widersprüchlich - wie denn nun: Mit dem Einverständnis beider Eltern, oder auch, wenn ein begründeter Verdacht vorläge?

Das steht schon woanders: mit dem Einverständnis beider ELtern und wenn einer nicht zustimmt, Ersatz der Zustimmung durch ein gericht.

Oder ist der Verdacht von der Zustimmung beider abhängig? *g* Und wie könnte ein solcher "begründeter" Verdacht Deiner Meinung nach konkret aussehen?

Ich denke nciht, dass dazu eine Positiv - oder Negativliste notwendig ist.
Das muss der Einzelfall aufzeigen

Jörg


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