Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was mir gerade auffällt..

Sven74, Monday, 13.12.2004, 20:11 (vor 7455 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Re: Was mir gerade auffällt.. von ein weiterer Andreas am 13. Dezember 2004 17:12:42:

Die einzige Straftat ist das Unterschieben eines Kindes und das Verschleiern von Verwandtschaftsverhältnissen, aber nicht ein heimlicher Vaterschaftstest ...

Das einzig sinnvolle ist meiner Ansicht nach ein regelhafter Vaterschaftstest für alle Neugeborenen. Dieser müßte in die medizinischen Standarduntersuchungen, die bereits stattfinden, einbezogen werden.
Dann bräuchte keiner einen "Verdacht" zu äußern und durch Vaterschaftsklagen "Unfrieden" in die Familien zu tragen. Das Verfahren schnurrt einfach regelhaft ab.
Bei ehelichen Geburten erhalten die Eheleute standardmäßig Auskunft über das Testergebnis. Bei nicht-ehelichen Geburten die Mutter und ein von ihr benannter muthmaßlicher Vater.
Zudem werden die Gendaten der Neugeborenen in einer bundesweit einheitlichen Datenbank gespeichert. Nicht-verheiratete Männer, die von der Mutter nicht als muthmaßliche Väter genannt wurden, können einen Abgleich ihrer Gendaten mit den Werten des muthmaßlichen Kindes durchführen lassen. Dazu müssen sie sich gegenüber einer öffentlichen Stelle offenbaren (Jugendamt etc. pp.). Dieses führt den Abgleich durch und informiert über das Ergebnis.
Klagen auf Kindesunterhalt setzen zwingend eine durch den Gentest erwiesene Elternschaft voraus.
Der gesellschaftliche Skandal liegt doch nicht in irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, sondern im Kuckucksanteil von 10 %!
Gruß
Andreas

Bei 25% der Tests bestätigt sich der Verdacht des angegebenen Vaters.

Also wird jedem vierten mißtrauischen Vater, der zu so einem Test bereit ist, ein Kind und damit erhebliche Kosten untergeschoben.

Die Justizministerin betreibt mit dem geplanten Gesetz also Beihilfe zum Unterhaltsbetrug und der Personenstandsfälschung.

Wirklich weltfremd wird es bei Ehemännern. Bei gerichtlichen Vaterschaftstests wird der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung umgekehrt. Der Vater muss seine Unschuld beweisen, hat er keine stichhaltigen Beweise oder Indizien, so wird er zur Zahlung des Unterhalts verurteilt. Untreue Ehefrauen können also fast risikolos dem Ehemann fremde Kinder unterschieben.

Sven74


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