Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: ambivalentes Verständnis von Kindswohl

Jörg Rupp, Friday, 17.12.2004, 22:03 (vor 7450 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: ambivalentes Verständnis von Kindswohl von Ferdi am 17. Dezember 2004 16:55:00:

Wenn sagen wir mal 100 Mitglieder eine Parteiversammlung besuchen, und da sind meinetwegen 4 Frauen dabei, dann ist es IMO extrem undemokratisch, wenn diese 4 Frauen einen Mehrheitsbeschluss dieses Gremiums blockieren können. So habe ich das jetzt jedenfalls verstanden, wie das sogenannte "Frauenstatut" wirkt.

Richtig, so ist das. Anwendung bislang: nicht bekannt, keiner afaik. Handlungszwang daher: gleich null. Verfassungsmäßig: aber sicher, selbst die UNO kennt das VETO-Recht. Anderer Meinung: lass es prüfen!

Was ich davon halte: relativ wenig, die Frauen, die ich kenne, akzeotieren die Mehrheitsergebnisse. Und selbst das bei ihnen widerstrebenden Ergebnisses bei reinen Frauenthemen. Du siehst. Larifari.

Jörg


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