Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kann nicht auch ein verheirateter Vater die Vaterschaft anfechten ?

Advocatus feminae, Tuesday, 14.12.2004, 00:44 (vor 7452 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Nein! Einem Ledigen muss die Vaterschaft im Zweifel nachgewiesen werden von Daddeldu am 13. Dezember 2004 15:13:05:

Nach § 1600 auch kann der Ehemann der Mutter die Vaterschaft anfechten.

Die Frage ist nur, welche Konsequenz das hat ?! Führt eine solche Anfechtung automatisch zu einem Vaterschaftstest ?

Andererseits steht in § 1600c:
(1) In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet, dass das Kind von dem Mann abstammt, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht.

(§1592 Nr.1 besagt, dass der Ehemann der Vater als Vater des Kindes gilt.)

Ich lese dass so, dass die Anfechtung eines Ehemanns zu der Annahme führt, dass er der Vater ist.

Mich würde wirklich mal interessieren, was passiert, wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]