Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was mir gerade auffällt..

Magnus, Monday, 13.12.2004, 18:39 (vor 7453 Tagen) @ Simon

Als Antwort auf: Re: Berliner Tagesspiegel von Simon am 13. Dezember 2004 14:52:41:

Im Februar soll der erste Entwurf vorliegen. Das Ziel: Heimliche Vaterschaftstests ohne Erlaubnis der Mutter werden generell verboten. Die Frage ist nur noch, ob sie als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit gelten.

Es wird immer gesagt: kein Gentest ohne Erlaubnis der Mutter. Darf dann eigentlich ein Gentest ohne Erlaubnis des Vaters gemacht werden oder nicht? Weil von ihm würde man ja dann tatsächlich Gendaten ungefragt nehmen......

Die Mutter ist ja am Gentest eigentlich nicht beteiligt. Die Informationelle Selbstbestimmung kann sich nur auf ihr Sexualleben beziehen. In einer Ehe, bei der man sich am Anfang Treue schwört, ja sogar selbst Privatdetektive einem Ehepartner aus diesem Grund (legal) hinterherspionieren lassen kann, geht es in meinen Augen bei diesem Verbot nur um absichern vor unnötigen Sozialausgaben für den Staat.

Man sollte am besten dahingehend das Gesetz abändern, dass Frauen vom Staat kein KU etc. bekommen, sondern dies nur vom leiblichen Vater erhalten können. Außerdem sollte das falsche angeben von Vätern bestraft werden, aus Inzest und medizinischen Gründen. Z.B. sollten krankenkassen das Recht haben, von der Mutter Entschädigung mit Zins und Zinses zu verlangen, sollte bei einem Kind ungerechtfertigter Weise kostenintensive Vorsorgeuntersuchtungen gemacht werden, weil man ein falschen Verwandschaftsverhältnis annimmt. Hat da jemand Beispiele in der Rechtssprechung? Also wenn ich eine Krankenkasse leiten würde, würde ich mir das Geld vond er Mutter wieder zurückholen wollen und sie wegen Betruges anzeigen.

Die einzige Straftat ist das Unterschieben eines Kindes und das Verschleiern von Verwandtschaftsverhältnissen, aber nicht ein heimlicher Vaterschaftstest, der auch kein Informationelles Selbstbestimmungsrecht verletzt, das die Treue zur Ehe am Anfang i.d.R. geschworen wird. Umd die Treue zu überprüfen - ob mit Vaterschaftstest oder Privatdetektiv - braucht man somit meiner Meinung nach auch keinen zustimmung der zu observierenden Person oder der Mutter. Wenn man von ihr Gendaten nimmt, dann wäre es vielleicht was anderes - so aber nicht.

Magnus


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