Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kann nicht auch ein verheirateter Vater die Vaterschaft anfechten ?

Peter, Tuesday, 14.12.2004, 20:02 (vor 7457 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Kann nicht auch ein verheirateter Vater die Vaterschaft anfechten ? von XRay am 14. Dezember 2004 16:22:59:

Der Ehemann der Mutter wird automatisch als Vater angesehen.
Er kann die Vaterschaft bis zu 2 Jahre nach Bekanntwerden von
Umst�nden, die Zweifel an seiner Vaterschaft begr�nden, anfechten.
Welche Umst�nde das sein k�nnen kann ich nicht sagen.
Meines Wissens wird aber ein privater Vaterschaftstest
nicht als solcher Umstand anerkannt!

Das wurde fuer sorgeberechtigte Vaeter noch nicht gerichtlich abschliessend geklaert. Das Gesetz der Zypries soll nun diese Klaerung bringen, und zwar grundsaetzlich zum Nachteil der Maenner. Eine gerichtliche Klaerung gab es nur beim OLG Celle im Fall eines nichtsorgeberchtigten Vater, dem ein Vaterschaftsprozess verwehrt wurde, weil sein privater Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter gemacht wurde.

D.h. du kannst damit vielleicht rausfinden, da� du garnicht der Vater bist,
aber darfst den Beweis daf�r nicht als Grund f�r die Anfechtung verwenden.

So will das Zypries kuenftig in allen Faellen regeln.

Das Problem wird also sein, wie man Zweifel begr�ndet, bzw. inwieweit
das Gericht deine Zweifel als solche anerkennt.
Wenn die Frist (die meines Wissens gek�rzt werden soll) verstrichen
ist, kann dann noch das Kind ab Vollj�hrigkeit und mit eben der
gleichen Frist .. nach Bekanntwerden blabla.. die Vaterschaft anfechten..
Ebenso kann nat�rlich die Mutter die Vaterschaft anfechten.
Es soll ja auch M�tter geben, die bereits den Nachfolger ihres Nochehemanns
mit einem Kind begl�cken wollen, aber die Scheidung nicht schnell genug
hinbekommen. Dann schl�gt der Vaterschaftsautomatismus zu und dann
m�sste jemand die Vaterschaft anfechten.

Dafuer diesen Fall wurde ein vereinfachtes Verfahren eingefuehrt, wenn der Ehemann, der neue Liebhaber und die Mutter gemeinsam schriftlich erklaeren, das Kind sei vom Neuen. Dann braucht es keinen Prozess.

Gruss,

Peter


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