Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kann nicht auch ein verheirateter Vater die Vaterschaft anfechten ?

XRay, Tuesday, 14.12.2004, 18:22 (vor 7450 Tagen) @ Advocatus feminae

Als Antwort auf: Kann nicht auch ein verheirateter Vater die Vaterschaft anfechten ? von Advocatus feminae am 13. Dezember 2004 22:44:05:

Nach § 1600 auch kann der Ehemann der Mutter die Vaterschaft anfechten.
Die Frage ist nur, welche Konsequenz das hat ?! Führt eine solche Anfechtung automatisch zu einem Vaterschaftstest ?
Andererseits steht in § 1600c:
(1) In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet, dass das Kind von dem Mann abstammt, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht.
(§1592 Nr.1 besagt, dass der Ehemann der Vater als Vater des Kindes gilt.)
Ich lese dass so, dass die Anfechtung eines Ehemanns zu der Annahme führt, dass er der Vater ist.
Mich würde wirklich mal interessieren, was passiert, wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet.

-------
Der Ehemann der Mutter wird automatisch als Vater angesehen.
Er kann die Vaterschaft bis zu 2 Jahre nach Bekanntwerden von
Umständen, die Zweifel an seiner Vaterschaft begründen, anfechten.

Welche Umstände das sein können kann ich nicht sagen.

Meines Wissens wird aber ein privater Vaterschaftstest
nicht als solcher Umstand anerkannt!
D.h. du kannst damit vielleicht rausfinden, daß du garnicht der Vater bist,
aber darfst den Beweis dafür nicht als Grund für die Anfechtung verwenden.
Das Problem wird also sein, wie man Zweifel begründet, bzw. inwieweit
das Gericht deine Zweifel als solche anerkennt.

Wenn die Frist (die meines Wissens gekürzt werden soll) verstrichen
ist, kann dann noch das Kind ab Volljährigkeit und mit eben der
gleichen Frist .. nach Bekanntwerden blabla.. die Vaterschaft anfechten..

Ebenso kann natürlich die Mutter die Vaterschaft anfechten.
Es soll ja auch Mütter geben, die bereits den Nachfolger ihres Nochehemanns
mit einem Kind beglücken wollen, aber die Scheidung nicht schnell genug
hinbekommen. Dann schlägt der Vaterschaftsautomatismus zu und dann
müsste jemand die Vaterschaft anfechten. Tun es in diesem Fall weder
Mutter noch Scheinvater, dann hat aber der leibliche Vater keine
Möglichkeit der Anfechtung....


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